Expertise im Luftfahrt-und Transportrecht
Flugrecht, Frachtvertrag, Transportvertrag
Das Flugrecht und auch das Transportrecht sind Rechtsgebiete, welche einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt erfordern.
Profitieren Sie von meiner mehr als 15-jährigen Expertise im Bereich von Flugunfällen. Erleiden Personen oder Transportgut beim Flug einen Schaden, so greifen das Luftfahrtgesetz (LFG) von Österreich und das Luftfahrtgesetz von Deutschland (LuftVG) ebenso wie die internationalen Vorschriften des Montrealer Übereinkommens (MÜ) in einander. Ein Unfall oder eine Verletzung während eines Fluges kann erhebliche physische und psychische Belastungen nach sich ziehen. Ich unterstütze meine Klienten dabei, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung durchzusetzen, sei es aufgrund eines Flugunfalls, von Versäumnissen der Fluggesellschaft oder unvorhersehbaren Zwischenfällen. Weiterhin vertrete ich Streitigkeiten über Beförderungsentgelte oder den Transport von Cargo auf Flügen.
Ebenso bilden beim Transportrecht die nationalen Vorschriften der §§ 407-469 UGB in Österreich und die §§ 407-475h HGB in Deutschland gemeinsam mit dem CMR-Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, das COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr und die CIM (Internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) sowie auch die Haager Regeln und die Hamburger Regeln für den internationalen Seeverkehr ein zusammenhängendes Gefüge. In einer globalisierten Welt, in der Mobilität und Logistik immer wichtiger werden, ist es essenziell, ihre Rechte zu kennen und effektiv einzufordern.